Energieberatung in Neustadt an der WeinstraßeEnergie sparen.
Förderung sichern.
Als Energieberater in Neustadt an der Weinstraße und der Pfalz zeigen wir Ihnen, welche Sanierung sich für Ihr Haus lohnt und welche Zuschüsse Sie bekommen. Von der ersten Beratung über den Förderantrag bis zum Nachweis für die Auszahlung.
Was wir für Sie tun
Sanierungsfahrplan (iSFP)
Ein klarer Plan für Ihr Haus: Was zuerst, was später und was es kostet. Die Beratung wird vom BAFA gefördert. Mit iSFP erhalten Sie bei späteren Einzelmaßnahmen meist mehr Förderung.
Heizungsförderung
Wärmepumpe, Pellets oder Wärmenetz: Wir prüfen Ihre Zuschüsse und Boni und erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) für die KfW.
Dämmung, Fenster und Türen
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erstellen wir die technischen Nachweise für den Förderantrag und prüfen die Angebote der Firmen.
Effizienzhaus-Sanierung
Die Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Wir planen die Maßnahmen, berechnen das Gebäude und begleiten den KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss.
Nachhaltiger Neubau mit QNG
Als zugelassener BNK | BNG Auditor bewerten wir Ihren Neubau nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) und begleiten die Zertifizierung. Das QNG ist Voraussetzung für die höhere KfW-Förderung im Neubau.
Baubegleitung und Nachweise
Wir begleiten die Umsetzung auf der Baustelle und erstellen die Nachweise, damit die Förderung am Ende auch ausgezahlt wird.
Erst den Vertrag mit Bedingung,
dann den Antrag, dann der Bau.
Bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) brauchen Sie vor dem Antrag einen unterschriebenen Vertrag mit der Firma. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten (er gilt nur mit Förderzusage) und das geplante Datum der Umsetzung. Die Arbeiten dürfen erst nach dem Antrag beginnen. Sprechen Sie uns deshalb früh an, am besten bevor Sie ein Angebot unterschreiben.
So läuft die Zusammenarbeit
- 01AnfrageSie schicken uns das Formular unten. Ein paar Angaben genügen.
- 02ErstgesprächWir rufen Sie an, klären Ihr Ziel und sagen Ihnen, welche Förderung passt.
- 03Beratung und AntragWir sehen uns das Gebäude an und rechnen. Sie schließen den Vertrag mit der Firma, mit Förder-Bedingung. Dann stellen wir den Antrag mit Ihnen.
- 04UmsetzungNach dem Antrag beginnt die Firma. Wir begleiten den Bau und erstellen die Nachweise für die Auszahlung.
Was Sie bereithalten sollten
Keine Sorge, Sie müssen nicht alles haben. Je mehr vorliegt, desto schneller geht es. Den Rest klären wir gemeinsam.
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte
- Heizkosten- oder Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre
- Schornsteinfegerprotokoll oder Typenschild der Heizung
- Fotos: Ansichten, Heizung, Fenster, Dach
- Energieausweis, falls vorhanden
- Angebote der Firmen (bei Einzelmaßnahmen)
B. Sc. Arbnor Ajeti
Energieberater
Energieeffizienz-Experte (dena) · BNK | BNG Auditor
Als Energieeffizienz-Experte bin ich in der Liste der dena eingetragen. Damit kann ich Förderanträge für Programme des Bundes (BAFA und KfW) begleiten.
Außerdem bin ich zugelassener BNK | BNG Auditor für nachhaltiges Bauen (BiRN Bau-Institut). Damit begleite ich Neubauten bis zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Die Energieberatung ist Teil des Architekturbüros von Dipl.-Ing. Ali Ajeti. So bekommen Sie Planung, Architektur und Energieberatung aus einer Hand.
Telefon: 0176 567 02 961
E-Mail: info@ajeti-ing.com
Häufige Fragen
Kurze Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Was macht ein Energieberater?
Wir prüfen Ihr Gebäude und zeigen Ihnen, wo Energie verloren geht. Danach erklären wir, welche Maßnahmen sinnvoll sind, was sie ungefähr kosten und welche Förderung es dafür gibt. Wir begleiten Sie auf Wunsch von der Planung bis zum Abschluss.
Wann sollte ich mich melden?
So früh wie möglich, am besten bevor Sie Angebote unterschreiben oder Handwerker beauftragen. Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Arbeiten beginnen. Bei Einzelmaßnahmen (BEG EM) brauchen Sie vor dem Antrag einen Vertrag mit der Firma, der nur mit Förderzusage gilt (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Wir helfen Ihnen dabei. Wer zu spät kommt, verliert die Förderung.
Welche Förderung gibt es für mein Vorhaben?
Das hängt von Ihrem Gebäude und Ihren Plänen ab. Es gibt Programme für einzelne Maßnahmen (z. B. Dämmung, Fenster, Heizung), für Komplettsanierungen und für Neubauten. Die Bedingungen ändern sich regelmäßig. Wir prüfen für Sie, welches Programm aktuell am besten passt.
Für welche Gebäude bieten Sie Beratung an?
Für Wohngebäude wie Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser sowie für Nichtwohngebäude wie Büros, Praxen, Hallen oder Geschäfte. Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden suchen wir mit Ihnen passende Lösungen.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist ein Plan für Ihr Haus. Er zeigt Schritt für Schritt, in welcher Reihenfolge Sie sanieren können. Sie müssen nicht alles auf einmal machen. Wenn Sie die Maßnahmen später nach dem Plan umsetzen, kann das Ihre Förderung verbessern.
Brauche ich einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist in der Regel nötig, wenn Sie ein Gebäude verkaufen, vermieten oder neu bauen. Es gibt den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Welcher für Ihr Gebäude erlaubt ist, hängt von der Gebäudeart und den aktuellen Regeln ab. Wir beraten Sie gern.
Was kostet eine Energieberatung?
Die Kosten hängen von der Größe und Art des Gebäudes und von der gewünschten Leistung ab. Für viele Beratungen gibt es eine staatliche Förderung, die einen Teil der Kosten übernimmt. Sie bekommen von uns vorher ein klares Angebot.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Hilfreich sind Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Angaben zur Heizung, Fotos und vorhandene Rechnungen oder Energieausweise. Wenn keine Pläne vorhanden sind, nehmen wir das Gebäude vor Ort auf. Fehlende Unterlagen sind kein Problem.
Wie läuft die Beratung ab?
Zuerst sprechen wir über Ihre Ziele. Dann besichtigen wir das Gebäude und sammeln die Daten. Danach berechnen wir Ihr Gebäude und stellen Ihnen die Ergebnisse persönlich vor. Bei geförderten Maßnahmen kümmern wir uns auch um Anträge und Nachweise.
Was passiert, wenn sich Gesetze oder Förderprogramme ändern?
Gesetze und Förderprogramme ändern sich oft. Wir bilden uns regelmäßig weiter und kennen die aktuellen Regeln. So planen Sie mit dem Stand von heute und vermeiden teure Fehler.
Alle Angaben sind allgemeine Informationen. Die aktuellen Förderbedingungen besprechen wir im persönlichen Gespräch.
Aktuelle Pflichten
STAND: OKTOBER 2026Was das neue Gesetz für Heizung, Energieausweis, Solaranlagen und Nichtwohngebäude bedeutet.
Muss ich meine alte Öl- oder Gasheizung austauschen?
Nein, eine allgemeine Austauschpflicht gibt es nicht. Eine funktionierende Heizung darf weiter betrieben und repariert werden. Wenn sie ersetzt werden muss, gelten für die neue Heizung bestimmte Regeln. Wir zeigen Ihnen, welche Lösung für Ihr Haus wirtschaftlich ist.
Darf ich noch eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen?
Ja, das ist erlaubt. Ab 2029 muss aber schrittweise ein steigender Anteil an Bio-Brennstoffen genutzt werden, zum Beispiel Biomethan oder Bioöl. Alternativ gibt es Kombinationen, etwa mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie. Lassen Sie sich vor der Entscheidung beraten, denn die laufenden Kosten können später stark steigen.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Bei einem Neubau sowie beim Verkauf oder bei der Vermietung eines Gebäudes. Neu ist: Auch denkmalgeschützte Gebäude brauchen jetzt einen Energieausweis. Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude ist künftig nur noch der Bedarfsausweis erlaubt.
Gibt es eine Solarpflicht?
Ja. Ab 2027 brauchen neue Nichtwohngebäude über 250 m² Nutzfläche eine Solaranlage (Photovoltaik oder Solarthermie) oder eine begründete Ausnahme. Ab 2030 gilt die Pflicht auch für neue Wohngebäude. Für bestehende öffentliche Gebäude kommt sie schrittweise. Einige Bundesländer haben schon heute strengere Regeln.
Müssen Nichtwohngebäude saniert werden?
Für die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude gibt es eine Sanierungspflicht mit Fristen bis 2030 und 2033. Viele Gebäude sind ausgenommen, zum Beispiel neuere Gebäude oder Gebäude mit Wärmepumpe oder Fernwärme. Wir prüfen, ob Ihr Gebäude betroffen ist, und zeigen passende Maßnahmen und Förderungen.
Diese Angaben sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Ob und wie eine Pflicht für Ihr Gebäude gilt, prüfen wir im Einzelfall.
Anfrage zur Energieberatung
Nur drei Angaben sind Pflicht. Alles Weitere hilft uns, Sie schneller und genauer zu beraten. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
